Chlorkohlenwasserstoffe

CKW, Chlororganische Verbindungen, Chlororganika

Gruppe organischer Verbindungen mit wenigstens einem kovalent gebundenen Chloratom

Chlorierte Kohlenwasserstoffe stellen häufig schwer abbaubare Verbindungen dar. Infolge ihrer Persistenz und ihrer lipophilen Eigenschaften können sie sich in Organismen und im Nahrungsnetz anreichern (Bioakkumulation und Biomagnifikation).

Aufgrund dieser Eigenschaften gehören viele chlorierte Kohlenwasserstoffe zu den so genannten „Schmutzigen Zwölf“, einer Gruppe von 12 persistenten organischen Schadstoffen (POPs – persistent organic pollutants), die mit Inkrafttreten der Stockholmer Konvention 2004 weltweit verboten oder deren Nutzung eingeschränkt wurde.

Untergruppen

  • Chlorkohlenwasserstoffe mit insektizider Wirkung
  • Persistente und toxische Chlorverbindungen
  • Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF, auch PCDD/F) gehören zu den persistenten organischen Schadstoffen (POP), die in der Kurzform als "Dioxine" oder "Dioxin" im engeren Sinn bezeichnet werden.
  • WHO(2005)-PCDD/F+PCB-TEQ exkl. BG
    Summe aus Dioxinen (PCDD/F) und dioxinähnlichen PCB (DL-PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsuntergrenzen: Konzentrationsuntergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich Null sind.
  • WHO(2005)-PCDD/F+PCB-TEQ inkl. BG
    Summe aus Dioxinen (PCDD/F) und dioxinähnlichen PCB (DL-PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten (TEQ) der WHO unter Verwendung der WHO-TEF(2005). Die Berechnung erfolgt nach dem Verfahren der Konzentrationsobergrenzen:  Konzentrationsobergrenzen werden unter der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.

Probenarten

Probenahmegebiete

Untersuchungszeitraum

1982 - 2023

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen