Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite https://www.umweltprobenbank.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website https://www.umweltprobenbank.de
Sie ist auch in Leichter Sprache verfügbar.
Das Umweltbundesamt ist bemüht, seine Website der Umweltprobenbank des Bundes im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung mit der BIK BITV-Selbstbewertung der DIAS GmbH (BITV Selbstbewertung) im November 2025 und März 2026. Weiterhin wurde die Website mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und mit Microsoft Accessibility Insights (Accessibility Insights) geprüft. Neben der manuellen Prüfung anhand der BITV Selbstbewertung und der automatisierten Prüfung auf Barrierefreiheit fand eine manuelle Barrierefreiheitsüberprüfung statt.
Durchgeführt wurde die Prüfung von der innoQ Deutschland GmbH.
Auf Basis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Die Diagramme, die als Ergebnis einer Datenrecherche dargestellt werden, sind bei einem Zoomfaktor ab 200 % nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Die Datenpunkte skalieren zwar, die Linien und Balken allerdings nicht. Dadurch kommt es zu Überlagerungen, die dazu führen, dass Verlaufslinien nicht mehr vollständig nachverfolgt werden können (WCAG Erfolgskriterium 1.4.4 “Textgröße ändern”). Die Diagramme werden von einem eingebundenen Drittanbietertool erzeugt. Wir haben keine Möglichkeit, die beschriebenen Mängel zu beheben. Wir werden mit dem Anbieter des Tools aber Kontakt aufnehmen und sind in Abstimmung mit ihm bemüht, die Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen.
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Die Kartendarstellung für die Probenahmegebiete ist für Tastaturbenutzer nicht bedienbar. Die Ortspunkte sind zwar anspringbar, lassen sich aber nicht mit Tastatur selektieren (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur). Die Tab-Reihenfolge ist verwirrend (WCAG Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge), der Fokus-Indikator bleibt nicht bestehen (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar), und die gesamte Kartendarstellung wird vor assistierender Technologie versteckt, obwohl fokussierbare Elemente enthalten sind (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Wir prüfen die technischen Möglichkeiten zur Behebung der beschriebenen Mängel. Sollte eine technische Anpassung möglich sein, sind wir bemüht, die Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen.
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Der Modal-Dialog zur vergrößerten Anzeige eines Bildes ist nicht barrierefrei. Dem Dialog fehlt die korrekte Rolle (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2), der Dialog kann nicht mit Tastatur geschlossen werden (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1 Tastatur), der Fokus beim Öffnen des Diagramms ist nicht mehr ersichtlich (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar) und beim geöffneten Dialog bleibt entgegen der Erwartung der Fokus nicht innerhalb des Dialogs “gefangen” (WCAG Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge, WCAG Efolgskriterium 3.2.1 Bei Fokus, WCAG Erfolgskriterium 2.1.2 Keine Tastaturfalle). Wir prüfen die technischen Möglichkeiten zur Behebung der beschriebenen Mängel. Sollte eine technische Anpassung möglich sein, sind wir bemüht, die Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen.
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Das Karussell auf der Home Page ist nicht barrierefrei, da es nicht abgeschaltet werden kann (WCAG Erfolgskriterium 2.2.2 Pausieren, Stoppen, Ausblenden). Der Fokus-Indikator beim Bedienen der Schaltlflächen ist nicht erkennbar (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar) und es ist möglich per Tastatur Elemente anzuspringen, die für assistierende Technologien als versteckt markiert wurden (WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert). Das Karussell wird innerhalb eines Jahres duch eine barrierefreie Highlight-Box ersetzt werden.
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Bei einigen Veröffentlichungen fehlen Alternativtexte oder die Alternativtexte geben nicht alle im Bild erhaltenen Informationen weiter (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt). Wir sind bemüht, diese Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen.
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An manchen Stellen ist der Kontrast zwischen Vorder-und Hintergrund zu gering.
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Einige Links sind für Screenreader nicht ausreichend beschriftet.
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Bei manchen Elementen ist der gesetzte Fokus nicht klar visuell erkennbar
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Vereinzelt werden in Referenzen irreführende sensorische Merkmale verwendet.
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Einige der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente (Berichte und Standardarbeitsanweisungen) sind nicht vollständig barrierefrei. PDF-Dokumente, die vor September 2009 veröffentlicht wurden, wurden nicht nachbearbeitet, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Bei den übrigen Dokumenten wurden Barrierefreiheitsanpassungen vorgenommen, es bestehen jedoch weiterhin vereinzelt Mängel, insbesondere fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt), fehlerhafte Tabellenstrukturen (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen) sowie unzureichender Farbkontrast bei Überschriften und Titelseiten (WCAG Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)). Wir sind bemüht, diese Mängel innerhalb eines Jahres zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.02.2022 erstellt und zuletzt am 20.03.2026 aktualisiert.
Die Einschätzung basiert auf der im November 2025 und März 2026 durchgeführten BITV Selbstbewertung der DIAS GmbH durch die innoQ Deutschland GmbH, Krischerstr. 100, 40789 Monheim am Rhein.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.umweltprobenbank.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Per E-Mail an:
upb(at)uba.de.
Die Vorschriften des Datenschutzes werden selbstverständlich beachtet.
Per Post an:
Umweltbundesamt
Postfach 1406
D-06813 Dessau-Roßlau
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de