Parabene

Para-Hydroxybenzoesäureester
Strukturen von Methylparaben, Ethylparaben, iso-Propylparaben,  n-Propylparaben, iso-Butylparaben, n-Butylparaben, Pentylparaben,  Heptylparaben, Benzylparaben
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Konservierungsmittel in Nahrung und Kosmetika

Als Parabene werden die Salze und Ester der para-Hydroxybenzoesäure bezeichnet. Diese werden als Konservierungsmittel in Kosmetika und Lebensmitteln eingesetzt. Die Verwendung in Kosmetika ist über die Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009), die in Lebensmitteln über die Lebensmittelzusatzstoffverordnung (EU) Nr. 1129/2011) geregelt.

Im Tierversuch zeigen einige Parabene einen Einfluss auf das Hormonsystem. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Parabene seit 2014 in Teilen verboten.

Untersuchte Substanzen

  • Methylparaben
    Methylparaben (MEP) ist ein Konservierungsstoff der sowohl in Kosmetika also auch in Lebensmitteln verwendet wird. In der Europäischen Union (EU) ist Methylparaben und sein Natriumsalz in der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (VO (EU) Nr 1129/2011) unter den E Nummern E218 und E219 zugelassen.
  • Ethylparaben
    Ethylparaben (EtP) ist ein Konservierungsstoff der sowohl in Kosmetika also auch in Lebensmitteln verwendet wird. In der Europäischen Union (EU) ist Ethylparaben und sein Natriumsaltz in der Lebensmittelzusatzstoffverordnung (VO (EU) Nr 1129/2011) unter den E Nummern unter den E Nummern E214 und E215 zugelassen.
  • iso-Propylparaben
    Iso-Propylparaben (iPrP) ist ein Konservierungsstoff, dessen Verwendung in der Europäischen Union (EU) seit 2014 weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika erlaubt ist.
  • n-Propylparaben
    Die Verwendung von n-Propylparaben (nPrP) als Konservierungsstoff in Kosmetika ist in der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Produkten für Kleinkinder, erlaubt.
  • iso-Butylparaben
    Iso-Butylparaben (iBuP) ist ein Konservierungsstoff, dessen Verwendung in der Europäischen Union (EU) seit 2014 weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika erlaubt ist.
  • n-Butylparaben
    Die Verwendung von n-Butylparaben (nBuP) als Konservierungsstoff in Kosmetika ist der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Produkten für Kleinkinder, erlaubt.
  • Pentylparaben
    Pentylparaben (PeP) ist ein Konservierungsstoff, dessen Verwendung in der Europäischen Union (EU) seit 2014 weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika erlaubt ist.
  • Heptylparaben
    Heptylparaben (HeP) ist ein Konservierungsstoff, dessen Verwendung in der Europäischen Union (EU) seit 2014 weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika erlaubt ist.
  • Benzylparaben
    Benzylparaben (BzP) ist ein Konservierungsstoff, dessen Verwendung in der Europäischen Union (EU) seit 2014 weder in Lebensmitteln noch in Kosmetika erlaubt ist.

Probenarten

Probenahmegebiete

Untersuchungszeitraum

1995 - 2012

Weiterführende Informationen

Verweise auf externe Informationen und gesetzliche Regelungen

Literaturangaben