Pentachlorbenzol

Pentachlorbenzen, Quintochlorbenzol, QCB, PeCB; Formel: C6HCl5; CAS-Nummer: 608-93-5

Persistenter chlorierter Kohlenwasserstoff

Pentachlorbenzol ist ein chlorierter Kohlenwasserstoff, der bei der Herstellung des Fungizids Pentachlornitrobenzol (Quintozene) verwendet wird. Bei der Produktion kann Pentachlorbenzol über Abwässer in die Umwelt gelangen. Darüber hinaus ist es als Verunreinigung in dem Fungizid enthalten.
In der Umwelt ist Pentachlorbenzol immobil und adsorbiert an Boden- und Sedimentpartikel. Es wird nur langsam abgebaut.
Pentachlorbenzol wird von Organismen akkumuliert (Bioakkumulation). Darüber hinaus ist es sehr toxisch für aquatische Organismen.

In der Bundesrepublik Deutschland darf Pentachlorbenzol seit 1992 nicht mehr verwendet werden. Seit 2002 gilt ein EU-weites Anwendungsverbot. Im Mai 2009 wurde die Aufnahme von Pentachlorbenzol in die Stockholmer Konvention (POP-Konvention) beschlossen.