Biozid

Chemischer Stoff, der in der Lage ist, lebende Organismen abzutöten

Laut Europäischer Biozid-Richtlinie (Richtlinie 98/8/EG) sind biozide Produkte  „Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“.
„Biozid“ ist damit ein Oberbegriff, der eingeteilt werden kann in Algizide, Bakterizide, Fungizide, Herbizide, Insektizide und andere.